Marder bleiben meist nicht lange unbemerkt, haben sie sich erst einmal in Ihrem Umfeld einquartiert. In Dachböden oder Scheunen sind sie vor allem nachts sehr laut. Kommen sie bis in die Garage, richten sie meistens großen Schaden an: Sie beißen Gummi- und Kunststoffteile im Motor kaputt.

Neben der Störung und dem wirtschaftlichen Schaden sind die Räuber aber vor allem Krankheitsüberträger: Tollwut, Hirnhautentzündung, Parasitenbefall gehen auf ihr Konto.

Marder stehen in Deutschland unter Artenschutz. Dies gilt allerdings nicht für die Steinmarder, die hier in die Häuser und Garagen kommt. Die unterliegen lediglich dem Jagdrecht mit Jagd- und Schonzeit. Das bedeutet aber auch, dass man für das Jagen oder Erlegen der Tiere einen Jagd- oder Fallenschein benötigt.

Marder vertreiben

Das Mittel der Wahl gegen Marder? Vertreiben! Dazu haben wir bei Nachtigall Hygiene-Technik erfolgversprechende Lösungen:

  • giftfreie Sprays und Pasten, die den Tieren nicht schmecken und für sie unangenehme Gerüche verbreiten
  • Fallen (nur vom zugelassenen Fachmann)

Warten Sie nicht zu lange mit der Vertreibung des Raubtiers.

Mit Nachtigall Hygiene-Technik aus Solingen haben Sie einen Experten zur Schädlingsbekämpfung an Ihrer Seite, der Ihnen wirksam und schnell hilft.

Marderbefall?

Marder erkennen

Das sind die häufigsten Hinweise auf Marder in Ihrer Nachbarschaft:

  • scharrende Geräusche z.B. vom Dachboden
  • Gestank durch Urin, Kot und Kadaver der Beutetiere des Marders
  • Kabelschäden in der Elektrik eines Gebäudes
  • durchgebissene Autoleitungen

Artenschutz

Marder dürfen in der Schonzeit nicht getötet und auch nicht gefangen werden. Außerhalb davon ist es nur Fachleuten mit entsprechender Qualifikation und deren offiziellem Nachweis erlaubt, diese Aufgabe zu übernehmen.

Ihr Ansprechpartner

Thomas Nachtigall
  • Thomas Nachtigall
  • 0212-26 71 70
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